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Neoliberales Geschäftsmodell

  • Montag, 11. Juli 2016 @ 17:23
Meinung Franz Grün zum Thema Schiedsgerichte

Die Schiedsgerichtsbarkeit ist ein juristisches Mittel zur Streitbeilegung im Rahmen von Schiedsverfahren. Es handelt sich um nicht-staatliche Gerichte, die allein aufgrund einer Abrede der jeweiligen Streitparteien zusammentreten und als Schiedssprüche bezeichnete Urteile aussprechen. Meist sind diese Urteile bindend. Sah man es früher als notwendig an, in Handelsverträge die Schiedsgerichtsbarkeit als bindende juristische Handhabe einzubeziehen, weil es in den Ländern der Vertragsparteien unterschiedliche Gerichtsbarkeiten oder Rechtsauffassungen gab. so ist es keinesfalls einzusehen das bei CETA oder TTIP diese als zwingend notwendig verankert werden müssen.

Wie sehr Konzerne an Schiedsgerichten interessiert sind, zeigt sich am Fall Vattenfall (Schweden) gegen die Bundesrepublik Deutschland. So klagte der Energiekonzern Vattenfall die Bundesrepublik Deutschland im April 2009 wegen der Umweltauflagen des Kohlekraftwerks Moorburg und wegen des Atomausstiegs.

Findige Juristen fanden im Energiecharta-Vertrag (englisch Energy Charter Treaty, ECT) die Möglichkeit ein privates Schiedsgerichtsverfahren anzustrengen. Der Energiecharta-Vertrag ist ein internationaler Vertrag, der nach dem Ende des Kalten Kriegs ursprünglich die Integration der Energiesektoren der Nachfolgestaaten der Sowjetunion und Osteuropas in die europäischen und globalen Märkte zur Aufgabe hatte.

Die zu Grunde liegende Energiecharta wurde am 17. Dezember 1991 in Den Haag unterzeichnet. Dabei handelte es sich um eine politische Erklärung der Prinzipien der internationalen Energiebeziehungen, darunter Handel, Transit und Investitionen. Die Absicht, einen rechtsverbindlichen Vertrag zu verhandeln, wurde darin ebenfalls zum Ausdruck gebracht. Der rechtsverbindliche Vertrag selbst wurde im Dezember 1994 in Lissabon unterzeichnet, gemeinsam mit einem Protokoll zur Energieeffizienz und verwandten Umweltaspekten (PEEREA). Der Vertrag und das Protokoll traten im April 1998 in Kraft.

Was früher als Schutz vor Willkür in undemokratischen Entwicklungs- und Schwellenländern gedacht war, wo ausländische Investoren durch die Gerichtsbarkeit nicht geschützt werden konnten, hat sich zum Geschäftsmodell Schiedsgericht entwickelt. Anwälte und Richter werden gebraucht und von auf Schiedsgerichtsverfahren spezialisierte Anwaltskanzleien geliefert. Solche Schiedsgerichtsverfahren sind oft teuer, aber wenn es um große Geschäfte geht sind Banken stets zur Stelle. Die Möglichkeit, dass drei-, vierfache der investierten Summe in relativ kurzer Zeit zurückzubekommen, ist schon sehr reizvoll.

Es geht aber nicht nur um Investorenschutz oder um Schadenersatz oder auch nur darum etwas nicht bauen oder anbauen zu dürfen. Es geht auch um das Aushebeln gesetzlicher Bestimmungen. Deutschland muss zahlen, weil es bestimmte Umweltauflagen hat oder beschlossen hat, früher aus der Atomenergie auszusteigen. Kanada muss zahlen, weil es nicht zuließ, dass ein Bergbaukonzern in einem Naturschutzgebiet Basalt abbaut, obwohl es seit 1940 die Schürfrechte dafür hat. Und Spanien klagen 20 Konzerne, weil es unter dem Druck der Sparvorgaben der EU die Subvention für Solarkraftwerke kürzte.

Wenn Regierungen zukünftig Gesetze zum Schutze ihrer Mitbürger oder Umwelt erlassen, ändern oder aufheben, werden sie immer daran zu denken haben was es kostet. Konzerne werden klagen – und wir alle werden zahlen.

Franz Grün ist zuständig für die Organisation des GLB in der vida