GLB mit drei Anträgen aktiv
- Freitag, 12. Juni 2015 @ 20:27
Bei der 4. Vollversammlung der Salzburger Arbeiterkammer am 12. Juni 2015 wurde von GLB-Kammerrätin Brigitte Promberger vor allem das Thema Steuerreform angesprochen. Promberger meinte: „Ja, die Steuerreform war ein Erfolg, was die Mobilisierung anbelangt, aber nein, weil die erreichten Ergebnisse kein Erfolg sind. Wir dürfen uns alle in die Pflicht nehmen und deren Erreichung intensiv weiter betreiben“. Weil die Inhalte der vom GLB eingebrachten Resolution „EU-Abschottungspolitik sofort beenden“ weitgehend mit einem Antrag der AUGE/UG übereinstimmte, wurden die Forderungen von einem Experten der AK zusammengefasst hat. Dieser Antrag wurde mit Enthaltung der FA angenommen.
Der GLB-Antrag „Nachbesserungen Steuerreformpaket“ wurde dem Wirtschafts- und Umweltausschuss zugewiesen, der am 23. Juni tagte. Der Antrag wurde ausführlich diskutiert und die Forderungen teilweise abgeändert und lauten nunmehr:
1. Nachbesserung des Steuerreformpaketes, insbesondere die Einführung einer Vermögenssteuer für Millionenvermögen.
2. eine jährliche, indexangepasste Valorisierung der Steuerstufen
3. Absage einer Gegenfinanzierung der Steuerreform durch undifferenzierte Einsparungen im öffentlichen Bereich, die ArbeitnehmerInnen einseitig belasten
4. Keine Gegenrechnung der Negativsteuer mit der Ausgleichszulage
5. gestrichen, weil die beschlossenen Anträge sowieso zur BAK gehen.
Dieser Antrag wurde mit Gegenstimme des ÖAAB-FCG angenommen.
Der dritte GLB-Antrag „Sicherstellung der Betriebsratsarbeit in gemeinnützigen Vereinen und GmbH“ war sinngemäß auch von ÖAAB-FCG und AUGE/UG gestellt worden und wurde daher gemeinsam behandelt und dem Sozialausschuss zugewiesen.
Die Anträge des GLB im Wortlaut:
Antrag 1: EU-Abschottungspolitik sofort beenden
In den letzten Tagen und Wochen ist das Mittelmeer neuerlich zum Massengrab für tausende Menschen geworden, die den Versuch, Europa zu erreichen, mit dem Leben bezahlt haben. Dazu kommen auch noch jene, die auf ihrer Flucht bereits in Afrika sterben, bevor sie die Küsten erreicht haben. Italien hatte wenigstens eine Zeitlang versucht, Schiffbrüchige zu retten, doch das Rettungsprogramm „Mare Nostrum“ war den Herrschenden in Europa „zu teuer“ und es wurde nicht verlängert. Sie „vernichten“ lieber die flüchtenden Menschen „mit dem nassen Tod“.
Während viele Menschen in Europa ehrlich entsetzt sind über die furchtbaren Schicksale der Flüchtlinge im Mittelmeer, fällt der EU-Kommission nichts Besseres ein, als die Abschottungsmaschinerie weiter und dichter zu spinnen. Beim eben stattgefundenen EU-Gipfel beließen es die Regierungschefs bei einer Schweigeminute.
Zum „bisschen mehr Seenotrettung“ kommen weitere Maßnahmen. Neben der Vernichtung vermeintlicher Schlepperboote soll es zu einer besseren Erfassung von Fingerabdrücken überlebender Flüchtlinge kommen, zu schnelleren Abschiebungen, zu Abschiebekooperationen mit den Herkunfts- und Transitländern und zu einer intensiveren Zusammenarbeit der Polizei und Grenzschutzbehörden. Die von der österreichischen Innenministerin verlangte Errichtung von Auffanglagern in den afrikanischen Kriegs- und Krisengebieten ist ein weiteres Ignorieren der Probleme der Flüchtlinge. Diese Abschottungspolitik der EU ist untragbar!
Forderungen:
Die 4. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg fordert die österreichische Bundesregierung auf, sich für folgende Maßnahmen einzusetzen:
- sofortiges Ende der Massenvernichtung von Menschen durch Ausgaben in die Seenotrettung, finanziert durch die Rücknahme der Mittel für Grenzabschottungsmaßnahmen.
- Asylverfahren im Aufnahmeland unter der Kontrolle von unabhängigen, rechtsberatenden NGOs
Die 4. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg fordert die Aufhebung der Visapflicht für Menschen aus Ländern, in denen Krieg und Verfolgung herrscht und die Öffnung legaler Wege zur Einreise in die EU, beispielsweise über reguläre und sichere Schiffspassagen. Dann gibt es für Schlepper und Schleuser, auf die Flüchtlinge derzeit angewiesen sind, auch keinen Markt mehr.
Antrag 2: Nachbesserungen Steuerreformpaket
Die Lohnsteuerreform bringt uns Beschäftigten ein schönes Mehr im Börsel. Sie ist aber auch eine vergebene Chance, an den herrschenden Verteilungsverhältnissen etwas zu ändern. Weiterhin wird ein Großteil der Steuereinnahmen durch die Besteuerung von Lohneinkommen erzielt, Besitz und Kapital bleiben unangetastet.
Nicht weniger als 882.000 Menschen haben für die Steuerkampagne des ÖGB unterschrieben. Deren Kern war die Senkung des Steuersatzes, aber auch eine Gegenfinanzierung durch die Besteuerung der Millionenvermögen. Umso größer ist die Enttäuschung über das vorliegende Ergebnis. Von einem „großen Wurf“ kann keine Rede sein, müssen sich doch die „Entlasteten“ ihre Entlastung durch Belastung an anderer Stelle Großteils selbst zahlen.
Gewinner der Reform sind die Reichen und Spitzenverdiener. So bekommen die immer mehr werdenden Nicht-Lohnsteuerpflichtigen jährlich rund 200 Euro mehr an Negativsteuer. Großverdiener bekommen dieselbe Steuerersparnis von 200 Euro nicht jährlich sondern monatlich. Diese Steuerreform entspricht nicht dem Prinzip der Gleichberechtigung. Durch die Begünstigung der männerdominierten hohen Einkommensgruppen werden Frauen einmal mehr benachteiligt.
Eine der positiven Maßnahmen der Steuerreform ist die Steuergutschrift für Einkommen unter der Steuerfreigrenze, darunter auch für Pensionistinnen und Pensionisten. Völlig unverständlich ist allerdings, dass die untersten Pensionen, die unter dem Richtsatz für die Ausgleichszulage liegen, davon ausgenommen sind.
Wir sind nicht bereit, uns mit diesem Verhandlungsergebnis abzufinden. Besonders unverständlich ist uns weiters, dass auf eine jährliche Valorisierung, lndexanpassung der Steuerstufen wiederum verzichtet wurde. Allein durch die kalte Progression sind die Realeinkommen seit 2009 um mehr als 3,5 Mrd. Euro gesunken.
Antrag 3: Sicherstellung der Betriebsratsarbeit in gemeinnützigen Vereinen und GmbH.
Gemeinnützige Vereine und Gesellschaften mbH sind vorwiegend im Bereich Soziales, Gesundheit, Erwachsenenbildung und Kultur tätig und fast ausschließlich durch öffentliche Geldgeber (Gemeinden, Ländern, Bund, AMS) finanziert. Unabhängige Betriebsratsarbeit im Sinne des ArbVG stellt in diesen Betrieben Qualität der Leistungen und angemessene Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen sicher. Kosten für die Betriebsratsarbeit werden durch die Geldgeber den sogenannten Overhead-Kosten zugerechnet und nicht gesondert finanziert. Die Tätigkeit des Betriebsrats ist unter diesen Bedingungen meist unzureichend finanziert bzw. finanzierbar.
Angesichts des Kostendrucks auf soziale Dienstleisterlnnen werden damit de facto Betriebe ohne Betriebsrat bzw. mit eingeschränkter Betriebsratstätigkeit besser gestellt, als Betriebe, die die Arbeitnehmerlnnenvertretung im Sinne des ArbVG im erforderlichen Umfang ermöglichen.
Zur Sicherstellung des gesetzlichen Auftrages der Betriebsrätlnnen stellen wir daher den Antrag, die 4. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg möge beschließen:
Die 4. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg fordert die öffentlichen Geldgeber - Gemeinden, Länder, Bund, AMS - auf, die gesetzlich verankerte Betriebsratsarbeit in gemeinnützigen Betrieben zu gewährleisten, indem diese in Finanzierungsvereinbarungen aufgenommen und angemessen abgegolten wird.
Der GLB-Antrag „Nachbesserungen Steuerreformpaket“ wurde dem Wirtschafts- und Umweltausschuss zugewiesen, der am 23. Juni tagte. Der Antrag wurde ausführlich diskutiert und die Forderungen teilweise abgeändert und lauten nunmehr:
1. Nachbesserung des Steuerreformpaketes, insbesondere die Einführung einer Vermögenssteuer für Millionenvermögen.
2. eine jährliche, indexangepasste Valorisierung der Steuerstufen
3. Absage einer Gegenfinanzierung der Steuerreform durch undifferenzierte Einsparungen im öffentlichen Bereich, die ArbeitnehmerInnen einseitig belasten
4. Keine Gegenrechnung der Negativsteuer mit der Ausgleichszulage
5. gestrichen, weil die beschlossenen Anträge sowieso zur BAK gehen.
Dieser Antrag wurde mit Gegenstimme des ÖAAB-FCG angenommen.
Der dritte GLB-Antrag „Sicherstellung der Betriebsratsarbeit in gemeinnützigen Vereinen und GmbH“ war sinngemäß auch von ÖAAB-FCG und AUGE/UG gestellt worden und wurde daher gemeinsam behandelt und dem Sozialausschuss zugewiesen.
Die Anträge des GLB im Wortlaut:
Antrag 1: EU-Abschottungspolitik sofort beenden
In den letzten Tagen und Wochen ist das Mittelmeer neuerlich zum Massengrab für tausende Menschen geworden, die den Versuch, Europa zu erreichen, mit dem Leben bezahlt haben. Dazu kommen auch noch jene, die auf ihrer Flucht bereits in Afrika sterben, bevor sie die Küsten erreicht haben. Italien hatte wenigstens eine Zeitlang versucht, Schiffbrüchige zu retten, doch das Rettungsprogramm „Mare Nostrum“ war den Herrschenden in Europa „zu teuer“ und es wurde nicht verlängert. Sie „vernichten“ lieber die flüchtenden Menschen „mit dem nassen Tod“.
Während viele Menschen in Europa ehrlich entsetzt sind über die furchtbaren Schicksale der Flüchtlinge im Mittelmeer, fällt der EU-Kommission nichts Besseres ein, als die Abschottungsmaschinerie weiter und dichter zu spinnen. Beim eben stattgefundenen EU-Gipfel beließen es die Regierungschefs bei einer Schweigeminute.
Zum „bisschen mehr Seenotrettung“ kommen weitere Maßnahmen. Neben der Vernichtung vermeintlicher Schlepperboote soll es zu einer besseren Erfassung von Fingerabdrücken überlebender Flüchtlinge kommen, zu schnelleren Abschiebungen, zu Abschiebekooperationen mit den Herkunfts- und Transitländern und zu einer intensiveren Zusammenarbeit der Polizei und Grenzschutzbehörden. Die von der österreichischen Innenministerin verlangte Errichtung von Auffanglagern in den afrikanischen Kriegs- und Krisengebieten ist ein weiteres Ignorieren der Probleme der Flüchtlinge. Diese Abschottungspolitik der EU ist untragbar!
Forderungen:
Die 4. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg fordert die österreichische Bundesregierung auf, sich für folgende Maßnahmen einzusetzen:
- sofortiges Ende der Massenvernichtung von Menschen durch Ausgaben in die Seenotrettung, finanziert durch die Rücknahme der Mittel für Grenzabschottungsmaßnahmen.
- Asylverfahren im Aufnahmeland unter der Kontrolle von unabhängigen, rechtsberatenden NGOs
Die 4. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg fordert die Aufhebung der Visapflicht für Menschen aus Ländern, in denen Krieg und Verfolgung herrscht und die Öffnung legaler Wege zur Einreise in die EU, beispielsweise über reguläre und sichere Schiffspassagen. Dann gibt es für Schlepper und Schleuser, auf die Flüchtlinge derzeit angewiesen sind, auch keinen Markt mehr.
Antrag 2: Nachbesserungen Steuerreformpaket
Die Lohnsteuerreform bringt uns Beschäftigten ein schönes Mehr im Börsel. Sie ist aber auch eine vergebene Chance, an den herrschenden Verteilungsverhältnissen etwas zu ändern. Weiterhin wird ein Großteil der Steuereinnahmen durch die Besteuerung von Lohneinkommen erzielt, Besitz und Kapital bleiben unangetastet.
Nicht weniger als 882.000 Menschen haben für die Steuerkampagne des ÖGB unterschrieben. Deren Kern war die Senkung des Steuersatzes, aber auch eine Gegenfinanzierung durch die Besteuerung der Millionenvermögen. Umso größer ist die Enttäuschung über das vorliegende Ergebnis. Von einem „großen Wurf“ kann keine Rede sein, müssen sich doch die „Entlasteten“ ihre Entlastung durch Belastung an anderer Stelle Großteils selbst zahlen.
Gewinner der Reform sind die Reichen und Spitzenverdiener. So bekommen die immer mehr werdenden Nicht-Lohnsteuerpflichtigen jährlich rund 200 Euro mehr an Negativsteuer. Großverdiener bekommen dieselbe Steuerersparnis von 200 Euro nicht jährlich sondern monatlich. Diese Steuerreform entspricht nicht dem Prinzip der Gleichberechtigung. Durch die Begünstigung der männerdominierten hohen Einkommensgruppen werden Frauen einmal mehr benachteiligt.
Eine der positiven Maßnahmen der Steuerreform ist die Steuergutschrift für Einkommen unter der Steuerfreigrenze, darunter auch für Pensionistinnen und Pensionisten. Völlig unverständlich ist allerdings, dass die untersten Pensionen, die unter dem Richtsatz für die Ausgleichszulage liegen, davon ausgenommen sind.
Wir sind nicht bereit, uns mit diesem Verhandlungsergebnis abzufinden. Besonders unverständlich ist uns weiters, dass auf eine jährliche Valorisierung, lndexanpassung der Steuerstufen wiederum verzichtet wurde. Allein durch die kalte Progression sind die Realeinkommen seit 2009 um mehr als 3,5 Mrd. Euro gesunken.
Antrag 3: Sicherstellung der Betriebsratsarbeit in gemeinnützigen Vereinen und GmbH.
Gemeinnützige Vereine und Gesellschaften mbH sind vorwiegend im Bereich Soziales, Gesundheit, Erwachsenenbildung und Kultur tätig und fast ausschließlich durch öffentliche Geldgeber (Gemeinden, Ländern, Bund, AMS) finanziert. Unabhängige Betriebsratsarbeit im Sinne des ArbVG stellt in diesen Betrieben Qualität der Leistungen und angemessene Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen sicher. Kosten für die Betriebsratsarbeit werden durch die Geldgeber den sogenannten Overhead-Kosten zugerechnet und nicht gesondert finanziert. Die Tätigkeit des Betriebsrats ist unter diesen Bedingungen meist unzureichend finanziert bzw. finanzierbar.
Angesichts des Kostendrucks auf soziale Dienstleisterlnnen werden damit de facto Betriebe ohne Betriebsrat bzw. mit eingeschränkter Betriebsratstätigkeit besser gestellt, als Betriebe, die die Arbeitnehmerlnnenvertretung im Sinne des ArbVG im erforderlichen Umfang ermöglichen.
Zur Sicherstellung des gesetzlichen Auftrages der Betriebsrätlnnen stellen wir daher den Antrag, die 4. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg möge beschließen:
Die 4. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg fordert die öffentlichen Geldgeber - Gemeinden, Länder, Bund, AMS - auf, die gesetzlich verankerte Betriebsratsarbeit in gemeinnützigen Betrieben zu gewährleisten, indem diese in Finanzierungsvereinbarungen aufgenommen und angemessen abgegolten wird.