Freihandel – für wen?
- Montag, 24. November 2014 @ 11:40
Bernhard Kulisz über TISA (Trade in Service Agreement)
TISA bedeutet abgekürzt „Trade in Service Agreement“ (englisch), im französischen Sprachraum wird dieses Abkommen „Accord sur le commerce des services“ abgekürzt ACS genannt. In Österreich wird jetzt endlich über das Freihandelsabkommen zwischen EU und USA, dem TTIP, diskutiert. Aber darüber hinaus gibt es internationale Verhandlungen für vielleicht viel brisantere Abkommen wie z.B. das TISA, Letzteres halten die USA sogar für wichtiger als jenes. TISA wird aber bei uns im Gegensatz zur Schweiz, wo am 28. April dieses Jahres in Genf eine große Gegendemonstration stattfand und eine Petition kritischer Gruppen, Gewerkschaften usw. der Regierung überreicht wurde, fast ignoriert.
Im TISA geht es um Liberalisierungen, die internationale Dienstleistungen betreffen. Hier öffnen sich für die internationalen Großkonzerne wie z.B. Suez, RWE, Veolia.... neue große Profitchancen. Themen bei den TISA-Verhandlungen sind so sensible Bereiche wie das Transport-, das Post-, das Gesundheitswesen, der Einzelhandel, die Energie- und Wasserversorgung, Schulen, Hochschulen, Forschung, Kunst usw. wobei geplant ist, immer mehr Bereiche in TISA einzubauen.
Da den Großkonzernen die Möglichkeiten, die ihnen GATS, ein Unterbereich der WTO, zur Profitmaximalisierung bieten, noch nicht genügen, versuchen sie ihre Interessen über bilaterale oder pluri-laterale Abkommen durchzusetzen. Denn bei Verhandlungen der WTO muss laut Statuten für einen gültigen Beschluss Einstimmigkeit herrschen, sodass einzelne Staaten den Interessen der Konzerne die Stirne bieten können.
Die Welthandelsorganisation WTO
Die WTO, die heute 159 Mitglieder hat, wurde 1995 gegründet als Nachfolgeorganisation des GATT, einer Institution, die bloß für die Liberalisierung des Güterhandels zuständig war. Ihre Zuständigkeitsbereiche wurden gegenüber GATT erweitert. Ihre neuen Bereiche betreffen den Agrarhandel, geistiges Eigentum in der Abteilung TRIPS sowie das Rahmenabkommen für Dienstleistungen GATS, das uns hier besonders interessiert. Auch die sog. Schiedsgerichtverfahren wurden eingeführt.
Das Grunddogma der WTO ist die Freihandelsdoktrin, Sozialstandards sind im Vertrag unbedeutend, sie werden eher als Wettbewerbsnachteile gesehen. Es gilt das Nichtdiskriminierungsverbot, d.h. ausländische Firmen und Wettbewerber müssen wie die inländischen Firmen behandelt werden, und die Meistbegünstigungsklausel, d.h. die Handelsvorteile wie z-B. Subventionen für staatseigene Betriebe müssen für alle anderen Firmen, seien inländische oder ausländische, ebenso gelten. Das bedeutet aber , dass Unternehmen, die sich in öffentlicher Hand befinden, ähnlich wie Privatbetriebe geführt werden müssen, da sie nicht mehr im Bedarfsfall mit staatlicher Unterstützung rechnen können.
„Gute Freunde“
Zu den Staaten, die TISA verhandeln, gehören USA, Australien, Kanada, Mexiko, Japan, Chile, Taipeh, Costa Rica, Hongkong, Island, Israel, Kolumbien, Südkorea, Neuseeland, Norwegen, Pakistan, Panama, Paraguay, Peru, Schweiz, Lichtenstein, und die Türkei.
Diese Staaten nennen sich selbst die „Realy Good Friends of Services“, die sog: RFG-Staaten. Einige Länder wurden (Beispiel Brasilien, Russland) nicht einbezogen, die sog. „BRICS“-Staaten verweigerten jede Verhandlung außerhalb der WTO. Für die Länder der EU verhandelt die EU-Kommission, sogar gegen Einsprüche einiger EU-Staaten, da gemäß dem Lissabonvertrag die EU-Kommission die Kompetenz, derartige Verhandlungen zu führen, erhalten hat. Die Kommission verhandelte anfangs ohne Legitimation der einzelnen EU-Staaten, diese erhielt sie erst durch einen Beschluss des EU-Parlamentes.
Die Idee zu einem derartigen Abkommen wurde von einer Unternehmensgruppe aus den USA, der „Coalition of Service Industries“ – Kurzform CSI – lanciert. Die Verhandlungen begannen im Februar 2012 und finden regelmäßig unter dem Vorsitz der USA und Australiens in Genf statt. Die Unternehmen, die Dienstleistungen anbieten, verlangen unbedingt eine Reform des GATS in ihrem Sinne, da es dort noch Schutzklauseln für Bereiche von besonderem öffentlichen Interesse gib.
Sie wollen den Dienstleistungssektor immer weiter ausdehnen und TISA als Blaupause für die nächst Generation multinationaler Vorschriften haben. Nach erfolgtem Abschluss der TISA-Verhandlungen sollen deren Ergebnisse den an den TISA-Verhandlungen nicht teilnehmenden Ländern mehr oder weniger aufgezwungen werden, um sie dann in das WTO-Abkommen einbauen zu können.
Privatisierung for ever
Besonders kritisch zu beurteilen sind die Bestrebungen der Lobbyisten der internationalen Dienstleistungskonzerne, Rekommunalisierungen , d.h. die Rückführung einmal durchgesetzter Privatisierungen unter die Verwaltung der Öffentlichkeit, für die Zukunft unmöglich zu machen. Die Notwendigkeit zu derartigen Rückführungen hat sich oft genug ergeben, wie z.B. bei der Wasserversorgung in einigen französischen Städten, oder den Bahnen in England. In TISA wird mittels einer Stillhalteklausel geplant, alle bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Beschlüsse von TISA erfolgten Privatisierungen und mittels der Ratchet-Klausel für alle weiteren Privatisierungen als unumkehrbar festzuschreiben.
TISA soll es Unternehmen ermöglichen, die eigenen Mitarbeiter in das Land zuschicken, in dem ihre Firma Dienstleistungen erbringt, wobei aber die Bedarfsprüfung, d.h. die Überprüfung, ob das betroffene Land nicht selbst die Arbeitskräfte zur Verfügung stellen kann, nicht mehr statthaft sein wird. Für die Betroffen gelten dann weder die Arbeitsnormen des Landes, wo sie arbeiten, weiters dürfen sie dort weder einen Wohnsitz oder die Staatsbürgerschaft erwerben und müssen, wenn ihre Arbeit zu Ende ist, das Land wieder verlassen.
Geltung für alle
Die Unterhändler der USA fordern, dass das Prinzip des „größten gemeinsamen Nenner“ in TISA eingebaut wird, d.h. dass die Verpflichtungen für alle Teilnehmer sich nach den höchsten eingegangenen Verpflichtungen aller anderen Teilnehmer richten müssen Zusätzlich wollen sie, dass die Ergebnisse der Verhandlungen nach dem Abschluss von TISA fünf Jahre geheim bleiben
TISA soll das „Prinzip der Negativlisten“ enthalten, - d.h. Bereiche, die von der Privatisierungen ausgenommen werden sollen, müssen im Vertrag direkt angegeben werden, denn später können keine zusätzlichen Ausnahmen mehr hineinreklamiert werden, - was den Konzernen ermöglicht, ihren Einflussbereich immer weiter auszudehnen, ebenso Bestimmungen, die den Unternehmen Mittel in die Hand geben, gegen innerstaatliche Regelungen wie Vorschriften im Dienste des öffentlichen Interesses, die nach ihrem Ermessen unnötige Hemmnisse für den Handel mit Dienstleistungen darstellen, vorzugehen.
Die Folgen, die die Bevölkerungen der verschiedensten, besonders der armen Länder nach Abschluss diese Vertrages zu tragen haben, lassen sich leicht ausmalen. Es wird die Macht der großen Unternehmen weiter gestärkt, der Einfluss der demokratischen Institutionen marginalisiert. „Kapitalismus pur“ wie das Buch von des französischen Husson so schön heißt, wird sich weiter ausbreiten, die Möglichkeiten für eine Änderung der ökonomischen Verhältnisse werden weiter eingeschränkt.
Notwendig sind Aktivitäten, um TISA zu Fall zu bringen. Aber es gibt bereits genug Richtlinien, die die Ausgestaltung eines Sozialstaates einschränken oder gar verhindern, denken wir an die EU Dienstleistungsrichtlinie, die innerhalb der EU-Staaten schon einiges von TISA vorwegnimmt. Diese Richtlinie, die vom EU-Parlament am 15.11.2006 verabschiede wurde, hat das Ziel, die Liberalisierung nahezu des gesamten Dienstleistungssektors in Europa zu erreichen.
Die EU-Dienstleistungsunternehmen konnten z.B. das Herkunftslandprinzip in abgeschwächter Form durchsetzen, aber vor allem hat in jüngster Zeit der EU-Gerichtshof in einer Reihe von Urteilen die Binnenmarktfreiheiten über die sozialen Grundrechte der Bürger gestellt. Ebenso gibt es eine Unzahl von bilateralen Abkommen, die wir gar nicht kennen, in denen die private Gerichtsbarkeit den Investitionsschutz betreffend bereits verankert ist, die aber jetzt einige Staaten wie z.B. Südafrika, Bolivien, Venezuela, Australien... gekündigt haben.
Bernhard Kulisz ist GLB-Aktivist in Wien
Literatur:
Aufsätze der internationalen Gewerkschaft für Dienstleistungen (www.world.psi.org)
Aufsätze der Zeitschrift Z
Aufsätze von Attac , von Schweizer Gewerkschaften u. anderen TISA-kritischen Gruppen
Aufsätze der WKO
Aufsätze der Nachdenkseiten (www.nachdenkseiten.de
Die Aktion Stopp TISA (www.stop-tisa.ch)
Artikel aus Tageszeitungen wie Junge Welt, Deutsche Wirtschaftsnachrichten
TISA bedeutet abgekürzt „Trade in Service Agreement“ (englisch), im französischen Sprachraum wird dieses Abkommen „Accord sur le commerce des services“ abgekürzt ACS genannt. In Österreich wird jetzt endlich über das Freihandelsabkommen zwischen EU und USA, dem TTIP, diskutiert. Aber darüber hinaus gibt es internationale Verhandlungen für vielleicht viel brisantere Abkommen wie z.B. das TISA, Letzteres halten die USA sogar für wichtiger als jenes. TISA wird aber bei uns im Gegensatz zur Schweiz, wo am 28. April dieses Jahres in Genf eine große Gegendemonstration stattfand und eine Petition kritischer Gruppen, Gewerkschaften usw. der Regierung überreicht wurde, fast ignoriert.
Im TISA geht es um Liberalisierungen, die internationale Dienstleistungen betreffen. Hier öffnen sich für die internationalen Großkonzerne wie z.B. Suez, RWE, Veolia.... neue große Profitchancen. Themen bei den TISA-Verhandlungen sind so sensible Bereiche wie das Transport-, das Post-, das Gesundheitswesen, der Einzelhandel, die Energie- und Wasserversorgung, Schulen, Hochschulen, Forschung, Kunst usw. wobei geplant ist, immer mehr Bereiche in TISA einzubauen.
Da den Großkonzernen die Möglichkeiten, die ihnen GATS, ein Unterbereich der WTO, zur Profitmaximalisierung bieten, noch nicht genügen, versuchen sie ihre Interessen über bilaterale oder pluri-laterale Abkommen durchzusetzen. Denn bei Verhandlungen der WTO muss laut Statuten für einen gültigen Beschluss Einstimmigkeit herrschen, sodass einzelne Staaten den Interessen der Konzerne die Stirne bieten können.
Die Welthandelsorganisation WTO
Die WTO, die heute 159 Mitglieder hat, wurde 1995 gegründet als Nachfolgeorganisation des GATT, einer Institution, die bloß für die Liberalisierung des Güterhandels zuständig war. Ihre Zuständigkeitsbereiche wurden gegenüber GATT erweitert. Ihre neuen Bereiche betreffen den Agrarhandel, geistiges Eigentum in der Abteilung TRIPS sowie das Rahmenabkommen für Dienstleistungen GATS, das uns hier besonders interessiert. Auch die sog. Schiedsgerichtverfahren wurden eingeführt.
Das Grunddogma der WTO ist die Freihandelsdoktrin, Sozialstandards sind im Vertrag unbedeutend, sie werden eher als Wettbewerbsnachteile gesehen. Es gilt das Nichtdiskriminierungsverbot, d.h. ausländische Firmen und Wettbewerber müssen wie die inländischen Firmen behandelt werden, und die Meistbegünstigungsklausel, d.h. die Handelsvorteile wie z-B. Subventionen für staatseigene Betriebe müssen für alle anderen Firmen, seien inländische oder ausländische, ebenso gelten. Das bedeutet aber , dass Unternehmen, die sich in öffentlicher Hand befinden, ähnlich wie Privatbetriebe geführt werden müssen, da sie nicht mehr im Bedarfsfall mit staatlicher Unterstützung rechnen können.
„Gute Freunde“
Zu den Staaten, die TISA verhandeln, gehören USA, Australien, Kanada, Mexiko, Japan, Chile, Taipeh, Costa Rica, Hongkong, Island, Israel, Kolumbien, Südkorea, Neuseeland, Norwegen, Pakistan, Panama, Paraguay, Peru, Schweiz, Lichtenstein, und die Türkei.
Diese Staaten nennen sich selbst die „Realy Good Friends of Services“, die sog: RFG-Staaten. Einige Länder wurden (Beispiel Brasilien, Russland) nicht einbezogen, die sog. „BRICS“-Staaten verweigerten jede Verhandlung außerhalb der WTO. Für die Länder der EU verhandelt die EU-Kommission, sogar gegen Einsprüche einiger EU-Staaten, da gemäß dem Lissabonvertrag die EU-Kommission die Kompetenz, derartige Verhandlungen zu führen, erhalten hat. Die Kommission verhandelte anfangs ohne Legitimation der einzelnen EU-Staaten, diese erhielt sie erst durch einen Beschluss des EU-Parlamentes.
Die Idee zu einem derartigen Abkommen wurde von einer Unternehmensgruppe aus den USA, der „Coalition of Service Industries“ – Kurzform CSI – lanciert. Die Verhandlungen begannen im Februar 2012 und finden regelmäßig unter dem Vorsitz der USA und Australiens in Genf statt. Die Unternehmen, die Dienstleistungen anbieten, verlangen unbedingt eine Reform des GATS in ihrem Sinne, da es dort noch Schutzklauseln für Bereiche von besonderem öffentlichen Interesse gib.
Sie wollen den Dienstleistungssektor immer weiter ausdehnen und TISA als Blaupause für die nächst Generation multinationaler Vorschriften haben. Nach erfolgtem Abschluss der TISA-Verhandlungen sollen deren Ergebnisse den an den TISA-Verhandlungen nicht teilnehmenden Ländern mehr oder weniger aufgezwungen werden, um sie dann in das WTO-Abkommen einbauen zu können.
Privatisierung for ever
Besonders kritisch zu beurteilen sind die Bestrebungen der Lobbyisten der internationalen Dienstleistungskonzerne, Rekommunalisierungen , d.h. die Rückführung einmal durchgesetzter Privatisierungen unter die Verwaltung der Öffentlichkeit, für die Zukunft unmöglich zu machen. Die Notwendigkeit zu derartigen Rückführungen hat sich oft genug ergeben, wie z.B. bei der Wasserversorgung in einigen französischen Städten, oder den Bahnen in England. In TISA wird mittels einer Stillhalteklausel geplant, alle bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Beschlüsse von TISA erfolgten Privatisierungen und mittels der Ratchet-Klausel für alle weiteren Privatisierungen als unumkehrbar festzuschreiben.
TISA soll es Unternehmen ermöglichen, die eigenen Mitarbeiter in das Land zuschicken, in dem ihre Firma Dienstleistungen erbringt, wobei aber die Bedarfsprüfung, d.h. die Überprüfung, ob das betroffene Land nicht selbst die Arbeitskräfte zur Verfügung stellen kann, nicht mehr statthaft sein wird. Für die Betroffen gelten dann weder die Arbeitsnormen des Landes, wo sie arbeiten, weiters dürfen sie dort weder einen Wohnsitz oder die Staatsbürgerschaft erwerben und müssen, wenn ihre Arbeit zu Ende ist, das Land wieder verlassen.
Geltung für alle
Die Unterhändler der USA fordern, dass das Prinzip des „größten gemeinsamen Nenner“ in TISA eingebaut wird, d.h. dass die Verpflichtungen für alle Teilnehmer sich nach den höchsten eingegangenen Verpflichtungen aller anderen Teilnehmer richten müssen Zusätzlich wollen sie, dass die Ergebnisse der Verhandlungen nach dem Abschluss von TISA fünf Jahre geheim bleiben
TISA soll das „Prinzip der Negativlisten“ enthalten, - d.h. Bereiche, die von der Privatisierungen ausgenommen werden sollen, müssen im Vertrag direkt angegeben werden, denn später können keine zusätzlichen Ausnahmen mehr hineinreklamiert werden, - was den Konzernen ermöglicht, ihren Einflussbereich immer weiter auszudehnen, ebenso Bestimmungen, die den Unternehmen Mittel in die Hand geben, gegen innerstaatliche Regelungen wie Vorschriften im Dienste des öffentlichen Interesses, die nach ihrem Ermessen unnötige Hemmnisse für den Handel mit Dienstleistungen darstellen, vorzugehen.
Die Folgen, die die Bevölkerungen der verschiedensten, besonders der armen Länder nach Abschluss diese Vertrages zu tragen haben, lassen sich leicht ausmalen. Es wird die Macht der großen Unternehmen weiter gestärkt, der Einfluss der demokratischen Institutionen marginalisiert. „Kapitalismus pur“ wie das Buch von des französischen Husson so schön heißt, wird sich weiter ausbreiten, die Möglichkeiten für eine Änderung der ökonomischen Verhältnisse werden weiter eingeschränkt.
Notwendig sind Aktivitäten, um TISA zu Fall zu bringen. Aber es gibt bereits genug Richtlinien, die die Ausgestaltung eines Sozialstaates einschränken oder gar verhindern, denken wir an die EU Dienstleistungsrichtlinie, die innerhalb der EU-Staaten schon einiges von TISA vorwegnimmt. Diese Richtlinie, die vom EU-Parlament am 15.11.2006 verabschiede wurde, hat das Ziel, die Liberalisierung nahezu des gesamten Dienstleistungssektors in Europa zu erreichen.
Die EU-Dienstleistungsunternehmen konnten z.B. das Herkunftslandprinzip in abgeschwächter Form durchsetzen, aber vor allem hat in jüngster Zeit der EU-Gerichtshof in einer Reihe von Urteilen die Binnenmarktfreiheiten über die sozialen Grundrechte der Bürger gestellt. Ebenso gibt es eine Unzahl von bilateralen Abkommen, die wir gar nicht kennen, in denen die private Gerichtsbarkeit den Investitionsschutz betreffend bereits verankert ist, die aber jetzt einige Staaten wie z.B. Südafrika, Bolivien, Venezuela, Australien... gekündigt haben.
Bernhard Kulisz ist GLB-Aktivist in Wien
Literatur:
Aufsätze der internationalen Gewerkschaft für Dienstleistungen (www.world.psi.org)
Aufsätze der Zeitschrift Z
Aufsätze von Attac , von Schweizer Gewerkschaften u. anderen TISA-kritischen Gruppen
Aufsätze der WKO
Aufsätze der Nachdenkseiten (www.nachdenkseiten.de
Die Aktion Stopp TISA (www.stop-tisa.ch)
Artikel aus Tageszeitungen wie Junge Welt, Deutsche Wirtschaftsnachrichten