Dauerthema Arbeitszeit
- Mittwoch, 10. April 2013 @ 09:42
Von Franz Grün
Zum dreißigsten Mal jährt sich der beinahe einstimmige Beschluss beim ÖGB-Kongress wonach sich der ÖGB und seine Spitzenfunktionäre verpflichten alles in ihrer Macht mögliche zu versuchen eine gesetzliche Arbeitszeit von 35 Stunden zu erwirken. Nachdem die Granden des ÖGB jahrelang diesen für die Lohnabhängigen Menschen bedeutenden Beschluss einfach negiert haben wurde von den Fachgewerkschaften eine typisch österreichische Lösung, nach dem Motto „machst du es nicht, mach ich´s halt selbst“ gefunden. Den Nachteilen dieser Lösung wurde keine Bedeutung beigemessen.
Seit 1975 gilt in Österreich die 40-Stundenwoche als Normalarbeitszeit bei Vollbeschäftigung. Danach wurde die Arbeitszeit in den verschiedensten Branchenkollektivverträgen unterschiedlich im Zuge von Kollektivvertragsverhandlungen verkürzt. Das Zustandekommen derartiger Arbeitszeitverkürzungen wurde aber immer zu Lasten der ArbeitnehmerInnen verhandelt.
Niedrigere Einkommenssteigerungen bis hin zu Nulllohnrunden, Ausdehnung von Durchrechnungszeiträumen oder andere Verschlechterungen im täglichen Arbeitsablauf wurden den ArbeitnehmerInnen im Gegenzug abverlangt. In vielen Branchen bewirkte eine Arbeitszeitverkürzung nur ein mehr an Überstunden wobei die Leistung bis zum Erreichen der Normalarbeitszeit Zuschlagsfrei als Mehrleistung bewertet wird.
Kollektivverträge regeln unter anderem Mindestlöhne und Grundgehälter, Sonderzahlungen (Urlaubsbeihilfe und Weihnachtsremuneration), Arbeitszeitfragen und Kündigungsfristen und –termine. Österreich hat im EU-Vergleich ein dichtes Netz an Kollektivverträgen und doch sind nicht alle Lohnabhängigen von einer kollektivvertraglichen Regelung erfasst. Diese Minderheit fällt dann regelmäßig durch den Rost.
Die einzelnen Fachgewerkschaften verhandeln ihre Kollektiverträge unterschiedlich. Je stärker eine Fachgewerkschaft aufgestellt ist aber auch je wirksamer gewerkschaftliche Maßnahmen bis hin zum Streik angedroht bzw. umgesetzt werden können wirkt sich dies auf das Verhandlungsergebnis aus. So finden wir eine Normalarbeitszeit in einer Breite von 36,5 bis zu 40 Wochenstunden in den einzelnen Kollektivverträgen. Dies ist nicht nur eine ungerechte Verteilung der Normalarbeitszeit sondern wiederspricht auch jedem Gleichheitsgrundsatz.
Eine Arbeitszeitverkürzung auf kollektivvertraglicher Basis ist für beschäftigungspolitische Aspekte unwirksam da es keine Auswirkungen auf die wöchentliche Höchstarbeitszeit hat. Solange Mehrleistungs- und Überstunden für die Arbeitgeber nach wie vor günstiger als das Einstellen zusätzlichen Personals kommen wird sich dies auch nicht ändern. Nur eine gesetzlich verankerte Arbeitszeitverkürzung mit gleichzeitigem Herabsetzen der wöchentlichen Höchstarbeitszeit wird Auswirkungen auf die Arbeitslosenzahlen haben.
Zusätzlich wird in vielen Betrieben auf eine Flexibilisierung der Arbeitszeit mittels Betriebsvereinbarung gesetzt. Zeitarbeitskonten oder das Ansparen eines Stundenpolsters für Auftragsschwächere Zeiten werden ausgehandelt. Flexibel muss in den meisten Fällen aber nur der Lohnabhängige sein. Darüber hinaus gewährt man seinem Dienstgeber ein zinsenloses Darlehen.
Der ÖGB als Dachorganisation für seine Fachgewerkschaften hält vom 18. bis 20. Juni seinen Bundeskongress ab. Auch bei diesem Kongress wird wie auch bei den vergangenen die Forderung nach einer allgemeinen Verkürzung der Normalarbeitszeit in einem Grundsatzpapier abgehandelt werden. Und auch bei diesem Kongress wird eine überwältige Mehrheit dieser Forderung zustimmen. Die Frage ist nur ob die Führung des ÖGB auch bereit ist dieser Forderung auch mit dem nötigen Druck nachzukommen.
Schwindende Mitgliederzahlen zeigen einen massiven Vertrauensverlust der Lohnabhängigen Menschen in den ÖGB. Sie haben das Vertrauen verloren das der ÖGB in wichtigen Fragen der ArbeitnehmerInnen konsequent alle ihm zur Verfügung stehende Mittel ausschöpft. Es ist an der Zeit zu beweisen das der ÖGB noch immer die mächtige Arbeitnehmervertretung ist, die im Sinne aller Lohnabhängigen Menschen handelt.
Franz Grün ist Bundessekretär des GLBvida
Zum dreißigsten Mal jährt sich der beinahe einstimmige Beschluss beim ÖGB-Kongress wonach sich der ÖGB und seine Spitzenfunktionäre verpflichten alles in ihrer Macht mögliche zu versuchen eine gesetzliche Arbeitszeit von 35 Stunden zu erwirken. Nachdem die Granden des ÖGB jahrelang diesen für die Lohnabhängigen Menschen bedeutenden Beschluss einfach negiert haben wurde von den Fachgewerkschaften eine typisch österreichische Lösung, nach dem Motto „machst du es nicht, mach ich´s halt selbst“ gefunden. Den Nachteilen dieser Lösung wurde keine Bedeutung beigemessen.
Seit 1975 gilt in Österreich die 40-Stundenwoche als Normalarbeitszeit bei Vollbeschäftigung. Danach wurde die Arbeitszeit in den verschiedensten Branchenkollektivverträgen unterschiedlich im Zuge von Kollektivvertragsverhandlungen verkürzt. Das Zustandekommen derartiger Arbeitszeitverkürzungen wurde aber immer zu Lasten der ArbeitnehmerInnen verhandelt.
Niedrigere Einkommenssteigerungen bis hin zu Nulllohnrunden, Ausdehnung von Durchrechnungszeiträumen oder andere Verschlechterungen im täglichen Arbeitsablauf wurden den ArbeitnehmerInnen im Gegenzug abverlangt. In vielen Branchen bewirkte eine Arbeitszeitverkürzung nur ein mehr an Überstunden wobei die Leistung bis zum Erreichen der Normalarbeitszeit Zuschlagsfrei als Mehrleistung bewertet wird.
Kollektivverträge regeln unter anderem Mindestlöhne und Grundgehälter, Sonderzahlungen (Urlaubsbeihilfe und Weihnachtsremuneration), Arbeitszeitfragen und Kündigungsfristen und –termine. Österreich hat im EU-Vergleich ein dichtes Netz an Kollektivverträgen und doch sind nicht alle Lohnabhängigen von einer kollektivvertraglichen Regelung erfasst. Diese Minderheit fällt dann regelmäßig durch den Rost.
Die einzelnen Fachgewerkschaften verhandeln ihre Kollektiverträge unterschiedlich. Je stärker eine Fachgewerkschaft aufgestellt ist aber auch je wirksamer gewerkschaftliche Maßnahmen bis hin zum Streik angedroht bzw. umgesetzt werden können wirkt sich dies auf das Verhandlungsergebnis aus. So finden wir eine Normalarbeitszeit in einer Breite von 36,5 bis zu 40 Wochenstunden in den einzelnen Kollektivverträgen. Dies ist nicht nur eine ungerechte Verteilung der Normalarbeitszeit sondern wiederspricht auch jedem Gleichheitsgrundsatz.
Eine Arbeitszeitverkürzung auf kollektivvertraglicher Basis ist für beschäftigungspolitische Aspekte unwirksam da es keine Auswirkungen auf die wöchentliche Höchstarbeitszeit hat. Solange Mehrleistungs- und Überstunden für die Arbeitgeber nach wie vor günstiger als das Einstellen zusätzlichen Personals kommen wird sich dies auch nicht ändern. Nur eine gesetzlich verankerte Arbeitszeitverkürzung mit gleichzeitigem Herabsetzen der wöchentlichen Höchstarbeitszeit wird Auswirkungen auf die Arbeitslosenzahlen haben.
Zusätzlich wird in vielen Betrieben auf eine Flexibilisierung der Arbeitszeit mittels Betriebsvereinbarung gesetzt. Zeitarbeitskonten oder das Ansparen eines Stundenpolsters für Auftragsschwächere Zeiten werden ausgehandelt. Flexibel muss in den meisten Fällen aber nur der Lohnabhängige sein. Darüber hinaus gewährt man seinem Dienstgeber ein zinsenloses Darlehen.
Der ÖGB als Dachorganisation für seine Fachgewerkschaften hält vom 18. bis 20. Juni seinen Bundeskongress ab. Auch bei diesem Kongress wird wie auch bei den vergangenen die Forderung nach einer allgemeinen Verkürzung der Normalarbeitszeit in einem Grundsatzpapier abgehandelt werden. Und auch bei diesem Kongress wird eine überwältige Mehrheit dieser Forderung zustimmen. Die Frage ist nur ob die Führung des ÖGB auch bereit ist dieser Forderung auch mit dem nötigen Druck nachzukommen.
Schwindende Mitgliederzahlen zeigen einen massiven Vertrauensverlust der Lohnabhängigen Menschen in den ÖGB. Sie haben das Vertrauen verloren das der ÖGB in wichtigen Fragen der ArbeitnehmerInnen konsequent alle ihm zur Verfügung stehende Mittel ausschöpft. Es ist an der Zeit zu beweisen das der ÖGB noch immer die mächtige Arbeitnehmervertretung ist, die im Sinne aller Lohnabhängigen Menschen handelt.
Franz Grün ist Bundessekretär des GLBvida